Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wählen Sie den gewünschten Artikel per Mausklick an.
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Der Mietrechtssenat des BGH entschied, dass der Berliner Senat die Mietpreisbremse 2020 wirksam bis 2025 verlängert hat. Denn die zugrundeliegenden, 2020 geänderten BGB-Vorschriften zur Mietpreisbremse seien mit dem Grundgesetz vereinbar.
Nach DDR-Recht galten für Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter strengere Vorgaben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch für diese Altverträge das heutige Bürgerliche Gesetzbuch gilt.
Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs, aber dann zieht doch jemand ganz anderes ein? Das LG Berlin II meint, dass dem ehemaligen Mieter dann nicht nur Schadensersatz zusteht – sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.