Beck News
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Soweit zur wohl typischen Anwaltswerbung. Wir bieten darüber hinaus im Rahmen unserer Kanzleien, bestehend aus zwei Berufsträgern, die persönliche Betreuung Ihres Mandats „von der Wiege bis zur Bahre“, d. h. von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Kanzlei Volpers
Rechtsanwalt Volpers bearbeitet als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht hauptsächlich Immobilienrechtsmandate sowie Mandate im privaten Baurecht und Maklerrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Volpers schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig.
Die Kanzlei Volpers verfügt darüber hinaus über ein kompetentes Team bestehend aus langjährigen Rechtsanwaltsfachangestellten sowie einer/einem Auszubildenden. Die versierten Rechtsanwaltsfachangestellten sind selbstständig mit Forderungsangelegenheiten sowie deren Durchsetzung in der Zwangsvollstreckung betraut.
Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht schult Rechtsanwalt Volpers auf Wunsch das Personal bei Hausverwaltungen. Zudem informiert er im Rahmen eines Rundbriefes die Mandanten über neue Gesetze und Rechtsprechungen in den von der Kanzlei Volpers bearbeiteten Rechtsgebieten.
Kanzlei Bauer
Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Rechtsanwalt Schulenberg im Jahre 2017 bearbeitet Rechtsanwalt Bauer hauptsächlich und schwerpunktmäßig Straßenverkehrsrechts-, Familienrechts-, Mietrechts- und Strafrechtsmandate.
Rechtsanwalt Bauer verfügt – in enger Abstimmung mit der Anwaltskanzlei Volpers – über ein kompetentes und engagiertes Team von Kanzleimitarbeitern und –mitarbeiterinnen. Die Mandanten werden über wesentliche Gesetzesänderungen und neueste Rechtsprechung aus den von Rechtsanwalt Bauer bearbeiteten Rechtsgebieten mit regelmäßig aktualisierten Rundbriefen informiert.
Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwalt Bauer intensiv mit einer renommierten mittelgroßen Anwaltskanzlei im südostspanischen Murcia (www.mmb.es) zusammen, um die Lösung von Rechtsfällen im spanischen Recht oder mit Berührung mit dem spanischen Recht anbieten und bearbeiten zu können. Der Schwerpunkt dieser internationalen Zusammenarbeit liegt auf dem spanischen Immobilienrecht, umfasst jedoch auch sämtliche anderen spanischen Rechtsgebiete.
Bürogemeinschaft Volpers und Bauer
Arcostr. 5
80333 München
Telefon: 089 / 91 05 92 77
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.schulenberg-bauer.de
Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dieter J. Bauer (Anschrift wie oben)
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.rak-muenchen.de. Verleihungsorgan der Berufsbezeich-
nung "Rechtsanwalt" ist die Bundesrepublik Deutschland.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
UStIdNr. DE189820203
Berufshaftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs AG, 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“
auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf
Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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Der Mietrechtssenat des BGH entschied, dass der Berliner Senat die Mietpreisbremse 2020 wirksam bis 2025 verlängert hat. Denn die zugrundeliegenden, 2020 geänderten BGB-Vorschriften zur Mietpreisbremse seien mit dem Grundgesetz vereinbar.
Nach DDR-Recht galten für Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter strengere Vorgaben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch für diese Altverträge das heutige Bürgerliche Gesetzbuch gilt.
Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs, aber dann zieht doch jemand ganz anderes ein? Das LG Berlin II meint, dass dem ehemaligen Mieter dann nicht nur Schadensersatz zusteht – sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.